Isbn 10: 3531126385
Isbn 13: 978-3531126388
Warum sieht das Grundgesetz keine Sachentscheidungen des Volkes vor Dem liegen keineswegs die angeblich schlechten "Weimarer Erfahrungen" mit Volksbegehren und Volksentscheid zugrunde. Vielmehr lehnte der Parlamentarische Rat 1948/49 alle Formen direkter Demokratie deshalb ab, weil er im Kalten Krieg der KPD bzw. SED keine Chance geben wollte, sich dieser Instrumente zu bedienen. ber die junge Bundesrepublik wurde gewissermaen eine "plebiszitre Quarantne" verhngt. Mit dem Ende dieser Kampfposition ist auch die Rson fr jene antiplebiszitren Entscheidungen entfallen.
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